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IMMOBILIENSACH

VERSTAENDIGER.de

DIN 17024-zertifizierte Immobilienbewertung vom Experten

Gutachter mit allen gängigen Zertifizierungen bspw.

DIN EN/ISO IEC 17024-, TEGoVA-, DIA-, ISV-, DEKRA-, CIS HypZert

Unsere Dienstleistungen

Verkehrswertgutachten

  • Gemäß § 194 BauGB sowie ImmoWertV
  • Gutachten bei Scheidung / Erbfall
  • Professionelle Bewertungssoftware (LORA 3.0 )

Markt- und Beleihungswertgutachten

  • Gem. § 16 PfandBG / § 24 BelWertV
  • Im Rahmen der kreditwirtschaftlichen Immobilienbewertung
  • Gemäß DIAZert oder HypZert(F) möglich

Kurzgutachten

  • Gemäß BauGB sowie ImmoWertV
  • Aktuelle Standards & Verfahren
  • Professionelle Bewertungssoftware (LORA 3.0 )

Mietwertgutachten

  • Gemäß § 194 BauGB sowie ImmoWertV
  • Gutachten bei Scheidung / Erbfall
  • Professionelle Bewertungssoftware (LORA 3.0 )

Marktwertschätzung

  • Approximation nach § 194 BauGB sowie ImmoWertV
  • Gutachten bei Scheidung / Erbfall
  • Professionelle Bewertungssoftware (LORA 3.0 )

Gutachterliche Stellungnahmen

  • Beweissicherung
  • Hauskaufberatung/Ankaufsprüfung
  • Sachverständige Stellungnahmen und Dokumentationen

Typische Bewertungsanlässe:

Immobilienkauf

  • Gutachten für Kauf
  • Gutachten vor Vermietung
  • Gutachten bei Beleihung

Erbschaft / Finanzamt

  • Gutachten für Finanzamt (Steuerliche Fragestellungen & Argumentationen gegenüber dem Finanzamt)
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Nießbrauch / Wohnungsrecht

  • Gutachten bei Erbschaft / Nachlass
  • Gutachten bei Schenkung
  • Scheidung / Trennung
  • Gutachten Scheidung (Zugewinngemeinschaft)
  • Gutachten für das Gericht
  • Immobilienverkauf
  • Gutachten für Verkauf
  • Gutachten vor Vermietung
  • Gutachten bei Beleihung

Ein Gespräch mit dem Immobiliengutachter lohnt immer. Oft sind es kleine Impulse von uns, die tausende Euro an Lehrgeld für Fehler einsparen. Unsere Erfahrung lehrt uns, dass hier oftmals an der falschen Stelle gespart wird. Gerade bei Schenkungen und dem vorweggenommenen Erbe gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten um „Steuern zu steuern“. Auch bei Hauskaufberatungen und Immobilieninspektionen haben wir schon zahlreiche Existenzen bewahrt und vor teuren Fehlern gewarnt.

Ein telefonisches Erstgespräch ist kostenfrei – worauf warten Sie?

Wir sind Ihr Partner und arbeiten eng mit Ihrem Steuerberater, Anwalt oder Bankberater zusammen.

Gute Gründe für uns


  • Die Berufsbezeichnungen „Sachverständiger“, „Gutachter“ oder „Experte“ sind nicht gesetzlich geschützt.

    Ein Qualitätsgarant ist die Auszeichnung als Diplom-Sachverständiger (DIA). Diese ist an ein mehrjähriges Studium und zahlreiche Grundvoraussetzungen gebunden, die ein Sachverständiger erfüllen muss. Darüber hinaus sind wir nach DIN 17024- sowie TEGoVA-zertifiziert.

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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.